Finanzanlagenvermittlungsverordnung: Neufassung bringt noch mehr Transparenz für Investoren

Kürzlich trat die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft und brachte rechtliche Veränderungen für alle Finanzanlagenvermittler, zu denen auch Seedmatch sowie unsere Schwesterplattformen Econeers und Mezzany gehören, mit sich. Ziel der neugefassten Verordnung ist es, einen MiFID II-konformen regulatorischen Rahmen zu schaffen, d. h. eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt in nationales Recht umzusetzen (MiFID = Markets in Financial Instruments Directive). In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Anpassungen wir durch die rechtlichen Änderungen an unseren Plattformen und Prozessen vorgenommen haben.

So wird Crowdinvesting jetzt noch transparenter

Crowdinvesting lebt davon, dass viele Anleger gemeinsam Unternehmen und Geschäftsmodelle voranbringen möchten. Damit dies gelingt, bedarf es einer transparenten Kommunikation auf Augenhöhe mit unseren Investoren. Hierauf legen wir bei Seedmatch sowie unseren Schwesterplattformen schon seit jeher Wert. Mit Inkrafttreten der FinVermV unternehmen wir weitere Schritte, die zu noch mehr Transparenz führen. Konkret bedeutet dies:

  • In den statusbezogenen Informationen finden Sie ab jetzt eine Übersicht aller Kosten und Nebenkosten in Bezug auf unsere Vermittlertätigkeit sowie auf die Finanzanlagen, die wir Ihnen vermitteln. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht Ihnen als Investor, sondern dem zu finanzierenden Unternehmen (Emittent) entstehen. Für Sie als Anleger ist das Investieren über Seedmatch, Econeers und Mezzany weiterhin völlig gebührenfrei möglich. Die Übersicht der Kosten und Gebühren wird Ihnen lediglich aus Gründen der Information und der Transparenz zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um eine standardisierte Darstellung, die auf einem angenommenen Investitionsbetrag von 1.000 Euro basiert.
  • Zudem informieren wir Sie in den statusbezogenen Informationen ab sofort noch ausführlicher über mögliche Interessenkonflikte und darüber, was wir tun, um diese zu vermeiden.

Zusätzliche Informationen vor Ihrem Investment

Wir möchten, dass Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Investment jederzeit bequem zur Hand haben. Daher haben wir mit Inkrafttreten der FinVermV unsere Prozesse wie folgt angepasst:

  • Sobald Sie den Investmentprozess für eine Vermögensanlage auf einer unserer Plattformen beginnen, erhalten Sie von uns ab sofort eine E-Mail mit vorvertraglichen Informationen, die Sie vor Abschluss Ihres Investments zur Kenntnis nehmen sollten. Mit dieser E-Mail werden Ihnen die bereits oben erwähnten statusbezogenen Informationen, unsere Verbraucherinformationen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Dokumente zugesandt. Mit Klick auf den Button in der E-Mail können Sie einen neuen Investmentprozess beginnen.
  • Zusätzlich hinterlegen wir im Investorenportal bei jedem Ihrer Investments in eine Vermögensanlage die statusbezogenen Informationen zum dauerhaften Abruf.
  • Wie gewohnt erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Investmentprozesses eine weitere E-Mail mit Ihrem Investmentvertrag sowie dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Vermögensanlageninformationsblatt (VIB).

Aufzeichnung der Kommunikation zur Anlagevermittlung

Mit Inkrafttreten der FinVermV sind Finanzanlagenvermittler gesetzlich verpflichtet, die komplette elektronische Kommunikation, die der Anlagevermittlung dient, revisionssicher aufzuzeichnen. Dies betrifft grundsätzlich auch die telefonische sowie die E-Mail-Kommunikation von Seedmatch und seinen Schwesterplattformen Econeers und Mezzany mit ihren jeweiligen Investoren. Für Sie als Investor bedeutet dies:

  • Unsere Plattformen führen in der Regel keine telefonische Anlagevermittlung durch. Für den Fall, dass dennoch in Ausnahmefällen ein solches Telefonat stattfindet, haben wir eine geeignete Aufzeichnungslösung implementiert.
  • Vor Beginn eines Telefonats werden Sie entweder durch eine automatische Ansage oder durch einen unserer Mitarbeiter über die Pflicht zur Aufzeichnung informiert.
  • Falls Sie der Aufzeichnung widersprechen, wird diese umgehend beendet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine telefonische Anlagevermittlung in diesem Fall jedoch rechtlich nicht möglich ist.
  • Neben der Audio-Aufzeichnung werden Datum und Uhrzeit des Telefonats, Name und ID des Kunden sowie der Initiator des Telefongesprächs gespeichert.
  • Die Aufzeichnung sowie die erfassten Daten müssen wir zehn Jahre lang speichern und Ihnen jederzeit auf Anfrage zur Verfügung stellen.
  • Die elektronische schriftliche Kommunikation per E-Mail zwischen unserem Unternehmen und Ihnen wird ebenfalls zehn Jahre lang in einem zentralen Archiv gespeichert.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie Fragen?

In diesem Artikel haben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Neuerungen nach Inkrafttreten der FinVermV gegeben. Sie haben weitere Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindungunser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter.

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