So berechnet sich Ihre Rendite beim Seed Investment

Oftmals fällt es nicht ganz leicht, die Rendite bei einem Seed Investment nachzuvollziehen. Zugegeben: Die Berechnung von jährlichen oder bei einer Kündigung endfälligen Zinsauszahlungen ist im Vergleich zu einem Venture Debt oder einer Sparbuchverzinsung deutlich komplexer. Für alle, die genau wissen wollen, wie sich welche Eingangszahlungen auf ihrem Konto zusammensetzen, haben wir im folgenden Blogartikel anhand eines fiktiven Beispiels eine Schritt-für-Schritt-Berechnung aufgestellt.

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Nun zu unserem Berechnungsbeispiel des fiktiven Startups Microdiner*:

Das junge Unternehmen Microdiner stellt kleine Kapseln her, die sich in der Mikrowelle zu einem Festmahl verwandeln. Bereits erste Menüs wie Gänsebraten, Couscouspfanne und Nudeln mit Würstchengulasch haben den Proof of Concept erbracht. Die Gründer sind überzeugt, so sieht die Zukunft des Essens aus. Sie wollen mit einer Crowdinvesting-Kampagne auf Seedmatch die Investoren von ihrem Geschäftskonzept überzeugen.
500.000 Euro möchte Microdiner bei einer Pre-Money Unternehmensbewertung von 2.500.000 Euro erreichen. Laut dem Investment-Vertrag (§ 10 Abs. 2) bietet das junge Unternehmen einen EBIT-Multiple von 6,0 und einen Umsatz-Multiple von 1,0 für die Berechnung des Bonuszinses nach Ende des Investments an. Wie bei jedem Seed Investment auch, wird zudem ein ertragsunabhängiger Bonuszins (Basisverzinsung) von 1 Prozent jährlich angeboten sowie bei guter Entwicklung eine gewinnabhängige Bonusverzinsung.

Zwei Investoren, Klaus und Peter, sind grundsätzlich daran interessiert – investieren allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wir schauen uns an, wie sich ihre Investmentquote, ihre Basisverzinsung, der gewinnabhängige jährliche Bonuszins sowie die Rendite im Falle einer Kündigung oder eines Exit-Ereignisses entwickeln. Den Fall einer neuen Finanzierungsrunde haben wir aufgrund der umfangreichen Investorengeschichte in der Legende und den Berechnungen abgebildet.

Am Beispiel Microdiner wird deutlich: Nicht nur die Entscheidung für ein Investment, sondern auch der Umgang mit dieser Kapitalanlage ist eine strategische Entscheidung. Damit nehmen unsere fiktiven Investoren Klaus und Peter enormen Einfluss auf ihre jeweiligen Renditechancen.

Investmentquote

Investor Klaus ist überzeugt, die Mikrowellenkapseln werden sich durchsetzen. Er investiert in der ersten Stunde des Fundings 500 Euro und profitiert damit vom Early-Bird-Bonus von 10 Prozent auf seine Investmentquote. Investor Peter ist sich dagegen noch unsicher. Er wartet die Reaktionen der anderen Kleinanleger ab. Kurz bevor das Fundingziel erreicht wird, entschließt er sich doch noch zu einem Investment in Höhe von 500 Euro.
Damit unterscheidet sich bereits eine wichtige Berechnungsgrundlage – die Investmentquote.

Die Investmentquote ist das Verhältnis (Quotient) aus der investierten Summe und der Unternehmensbewertung nach der abgeschlossenen Crowdinvesting-Kampagne. In unserem Fall war Microdiner ein voller Erfolg und das Fundingziel wurde binnen 10 Tagen erreicht. Damit ist das Unternehmen nun 2.500.000 Euro (Pre-Money) plus die 500.000 Euro Crowdkapital wert = 3.000.000 Euro.

Die Investmentquote berechnet sich nun 500 Euro geteilt durch 3.000.000 Euro = 0,0001666667 für Peter.

Klaus hat den Early-Bird-Bonus mit den zusätzlichen 10 Prozent genutzt, kann seine Investmentquote mal 1,1 multiplizieren und erhält 0,000183334 fiktiven Unternehmensanteil.

Ertragsunabhängiger Bonuszins (Basisverzinsung)

Klaus und Peter haben jeweils 500 Euro in Microdiner investiert. Laut ihrem Vertrag für Seed Investments wird ihre Kapitaleinlage mit einem Prozent jährlich basisverzinst. Allerdings werden diese Basiszinsen zwar jährlich berechnet, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. Klaus glaubt weiterhin an den Erfolg der Geschäftsidee und behält sein Kapital zehn Jahre im Unternehmen. Peter dagegen will sein Geld in Bewegung halten und wieder in andere Startups investieren. Er löst seinen Vertrag mit Microdiner bereits nach fünf Jahren auf.

Die Basisverzinsung berechnet sich für Klaus aus der Investmenthöhe 500 Euro mal 0,01 = 5 Euro jährlich mal 10 (Anzahl der Jahre) = 50 Euro. Nach der Vertragslaufzeit verfügt Klaus über 550 Euro (zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung).

Peter bekommt nur 25 Euro ertragsunabhängige Verzinsung auf sein Investment, da er nur halb so lange in Microdiner investiert war. Die jeweilige Investmentquote spielt in dieser Berechnung keine Rolle. Er hat damit nun wieder 525 Euro zur Verfügung (zurückgezahltes Investment plus Basisverzinsung).

Gewinnabhängiger Bonuszins

Nun läuft Microdiner jedoch schon im ersten Geschäftsjahr nach der Crowdinvesting-Kampagne richtig an und erreicht erstmals die Gewinnschwelle. Zugegeben, es ist noch nicht sehr viel, aber ein großer Schritt für ein sehr junges Unternehmen. Klaus und Peter dürfen sich schon im ersten Jahr über einen kleinen gewinnabhängigen Bonuszins freuen. Nun zeigt sich bereits hier: Wer in der Early-Bird-Phase investiert, profitiert durch die höhere Investmentquote auch von höheren Zinsauszahlungen. Weiterhin wichtig für die Berechnung ist das korrigierte Jahresergebnis laut Investmentvertrag. Die Laufzeit der Investments ist bei der Betrachtung irrelevant – sieht man mal von der Zeit ab, die ein Startup benötigt, um sich wirklich gut zu entwickeln. Denn der gewinnabhängige Bonuszins wird jährlich berechnet und auch jährlich ausgezahlt.

Der gewinnabhängige Bonuszins ist das Produkt (Ergebnis) der Investmentquote multipliziert mit dem Jahresüberschuss. Im ersten relevanten Geschäftsjahr hat Microdiner mit dem Verkauf seiner Kapseln 10.000 Euro Gewinn erwirtschaftet.

Da Klaus als Early-Bird-Investor am Erfolg beteiligt wird, berechnet sich sein gewinnabhängiger Bonuszins aus den 10.000 Euro multipliziert mit seinen 0,000183334 Investmentquote. Er erhält demnach 1,83 Euro im ersten Jahr.

Peter, der erst zum Ende des Fundings 500 Euro investiert hat und damit den Early-Bird-Bonus verpasste, bekommt durch seine geringere Investmentquote nur 1,67 Euro ausgezahlt (10.000 * 0,0001666667).

Bonuszins am Ende des Investments

Da Peter nach fünf Jahren sein Geld wiederhaben und neu investieren möchte, kündigt er den Vertrag mit Microdiner. Klaus dagegen bleibt weiterhin investiert, wie wir uns erinnern. Und dann passiert es: Fünf Jahre später wird Microdiner von einem Großkonzern aufgekauft und ein sogenanntes Exit-Ereignis tritt ein. Beide können am Ende ihres Investments von einem Bonus profitieren, doch er wird gänzlich anders berechnet.

Bonuszins nach Kündigung

Nach vorher festgelegten Laufzeiten können sowohl der Investor als auch das Startup ordentlich kündigen. Damit erhält der Investor sein damals investiertes Geld plus die endfällige Basisverzinsung. Der Investor kann bereits nach wenigen Jahren kündigen, das Startup erst deutlich später. Hier ist die richtige Strategie entscheidend. Peter verpasst aber auch hier wieder den optimalen Zeitpunkt – er will zum frühestmöglichen Termin sein eingesetztes Kapital zurück und woanders investieren. Er kündigt den Vertrag mit dem Startup. Damit hat er Anspruch auf einen zusätzlichen „Bonuszins nach Kündigung“. Dieser Bonuszins nach Kündigung orientiert sich am aktuellen Erfolg des Startups. Der Erfolg berechnet sich entweder aus dem EBIT oder dem Umsatz des Geschäftsjahres zum Zeitpunkt der Kündigung multipliziert mit einem Multiple. Wie hoch der jeweilige Multiple ist, steht im Investmentvertrag § 10 Abs. 2. Das EBIT und der Umsatz haben ihren jeweils eigenen Multiple. Beides wird berechnet und das bessere Ergebnis für Peter herangezogen. Gehen wir das mal Schritt für Schritt für Peter und Microdiner durch:

Im betreffenden Jahr der Kündigung erwirtschaftete Microdiner einen EBIT von 20.000 Euro und einen Umsatz von 100.000 Euro. Im Vertrag bot das Unternehmen für den EBIT einen Multiple von 6,0 und für den Umsatz einen Multiple von 1,0 an.

EBIT mal 6,0 ergibt 120.000 Euro. Umsatz mal 1,0 ergibt 100.000 Euro. Damit ist EBIT die bessere Erfolgsgröße für Peter. Mit ihm wird Peters sogenannter Erfolgsanteil weiterberechnet. Er berechnet sich aus seiner Investmentquote multipliziert mit der Erfolgsgröße abzüglich der Höhe des gewährten Darlehensbetrags: 0,0001666667 * 120.000,00 – 500,00 Euro = -480,00 Euro.

Bisher hat Peters Investment noch nicht für einen Erfolg in Hinblick auf das Unternehmenswachstum gesorgt. Damit erhält er leider keinen Bonuszins nach Kündigung. Wäre das Ergebnis der Berechnung beispielsweise 20 Euro gewesen, hätte sich Peter über zusätzlich 20 Euro freuen können. So erhält er nach Ende seines Investments seine 500 Euro Darlehen zurück plus die Basisverzinsung in Höhe von 25 Euro. Die jährliche Gewinnbeteiligung wurde ihm ja bereits laufend ausgezahlt.

Bonuszins nach Exit-Ereignis

Early-Bird Klaus ist weiterhin vom Durchbruch von Microdiner überzeugt – er weiß, dass ein junges Unternehmen viel Zeit und Geduld braucht, bis es den ersehnten Erfolg erreicht. Dann, nach zehn Jahren, ist es endlich soweit: Microdiner wird von einem namhaften Hersteller von Fertiggerichten aufgekauft – ein sogenanntes Exit-Ereignis tritt ein. Und das für stolze 20 Millionen Euro Übernahmesumme. Klaus freut sich nicht nur für die Gründer, die es soweit geschafft haben, sondern natürlich auch für sein Investment. Umso mehr klopft er sich auf die Schultern, den Early-Bird-Bonus mitgenommen zu haben, denn er profitiert auch hier von der höheren Investmentquote. Diese wird mit dem Exiterlös multipliziert. Damit lautet die Rechnung 0,000183334 mal 20.000.000,00 und ergibt eine Gesamtrückzahlung von 3.666,68 Euro inklusive der damaligen Investmentsumme von 500 Euro. Klaus erhält damit eine Rendite von rd. 633 Prozent auf sein Investment (zzgl. der Basisverzinsung).

Peter, der sein Investment bereits vor fünf Jahren beendet hatte, wird sich sicherlich ärgern. Nachdem er die Neuigkeiten aus der Presse erfährt, rechnet er durch, was ihm “durch die Lappen” gegangen ist. Er hatte den Early-Bird-Bonus verpasst und rechnet mit der deutlich niedrigeren Investmentquote: 0,0001666667 mal 20.000.000,00 Exiterlös und kommt auf 3.333,33 Euro, die sein damaliges Investment jetzt wert gewesen wären (zzgl. der Basisverzinsung). Das sind rund 333 Euro weniger als bei Early-Bird Klaus.

Herzlichen Glückwunsch, Klaus! Und Peter wünschen wir für sein nächstes Seed Investment alles Gute.

Legende:

Investmentquote: Gibt den imaginären Unternehmensanteil an, den ein Anleger mit seinem Investment erwirbt. Er ist abhängig von der Pre-Money-Bewertung eines Startups, dem über die Crowdinvesting-Kampagne eingesammelten Gesamtkapital sowie der Höhe des individuellen Investments. Erst nach Abschluss einer Kampagne lässt sich die Investmentquote final berechnen. Hat ein Investor während der Early-Bird-Phase investiert, erhöht sich sein fiktiver Anteil am Startup um 10 Prozent.

Ertragsunabhängiger Bonuszins (Basisverzinsung): Jedes Seed Investment in ein Startup wird über die Laufzeit mit einem Prozent basisverzinst. Die Basisverzinsung ist unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg oder Exit eines Startups. Sie ist allein abhängig von der Höhe des individuell investierten Kapitals und der Laufzeit des Investments. Die Basisverzinsung wird immer erst nach Kündigung des Investmentvertrages ausgezahlt – sie ist also „endfällig“. Kündigt weder der Investor noch das Startup den gemeinsam geschlossenen Vertrag, setzt sich die Laufzeit „unendlich“ fort. Damit verzögert sich auch die Auszahlung der Basisverzinsung auf unbestimmte Zeit.

Gewinnabhängiger Bonuszins: Entwickelt sich ein Startup gut und erwirtschaftet in den Geschäftsjahren während der Investmentlaufzeit Gewinne, werden auch die Seedmatch-Investoren am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Grundlage für die Berechnung sind das korrigierte Jahresergebnis sowie die individuelle Investmentquote. Wie sich das Jahresergebnis zusammensetzt, ist im Investmentvertrag festgelegt. Jedes Jahr wird diese Berechnung wiederholt und bei positivem Ergebnis werden die Zinsen auch jährlich an die Investoren ausgezahlt. Ist der Gewinn negativ, d. h. das Startup noch nicht profitabel, gibt es keinen Bonuszins.

Bonuszins nach Kündigung: Beide Vertragspartner, der Investor wie auch das Startup, können den gemeinsam geschlossenen Investmentvertrag ordnungsgemäß kündigen. Im Vertrag ist geregelt, nach welcher Laufzeit eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Dies kann für beide Parteien unterschiedlich sein. Kündigt aber ein Vertragspartner, egal welcher, wird der Bonuszins nach Kündigung berechnet. Hier werden das EBIT oder der Umsatz des entsprechenden Jahres mit ihrem vertraglich festgelegten Multiple multipliziert. Das numerisch höhere Ergebnis wird zur Bonuszinsberechnung herangezogen – es ist die sogenannte relevante Erfolgsgröße. Im Anschluss wird berechnet, wie hoch der Anteil der Investition an diesem Erfolg war (Erfolgsanteil). Wichtig: Damit ein Bonuszins ausgezahlt werden kann, muss der Erfolgsanteil größer als das ursprüngliche Investment sein. Ist er gleich oder geringer, hat sich das investierte Geld durch das Geschäftsmodell (noch) nicht „vermehrt“ und ein Bonus kann nicht gezahlt werden. Das Investment wird natürlich dann trotzdem zuzüglich der endfälligen Basisverzinsung in voller Höhe ausgezahlt.

Bonuszins nach Exit: Es kann passieren, dass ein Vertrag zwischen Investor und Unternehmen noch vor einer Kündigung endet. Das geschieht bei einem Exit. Was genau als Exit definiert wird, steht im gemeinsam geschlossenen Vertrag, aber vereinfacht heißt es, bspw. ein großer Konzern kauft die Mehrheitsanteile an dem jungen Unternehmen und übernimmt es damit. Durch dieses Ereignis wird der Investmentvertrag aufgelöst und die Investoren werden an der Verkaufssumme beteiligt. In den allermeisten Fällen ist ein Exit eine positive Entwicklung für das jeweilige Investment. Die Basisverzinsung von einem Prozent erhält der Investor zusätzlich zum Bonuszins nach Exit.

Verwässerung: Wenn ein junges Unternehmen durch eine neue Crowdinvesting-Kampagne, einen privaten oder institutionellen Investor neues Kapital bekommt, tritt in den meisten Fällen eine sogenannte Verwässerung der Investmentquote der vorherigen Investoren ein. Das heißt, die Investmentquote wird um das Kapital, welches das Unternehmen jetzt „mehr“ wert ist, bereinigt. Denn es ist keine Wertsteigerung im eigentlichen Sinn, die durch erhöhten Absatz, bessere Marge oder Kostenoptimierung im Geschäftsverlauf entstanden ist. Schließlich bekommt das Unternehmen dieses Geld geliehen und nicht geschenkt und muss es wieder zurückzahlen. Grundsätzlich sind das gute Nachrichten für das Unternehmen und seine Erstinvestoren. Durch die Kapitalerhöhung kann das Unternehmen sein Geschäft besser auf- bzw. ausbauen und ist gegenüber Wettbewerbern gestärkter. Das angelegte Kapital der Investoren bleibt aber geschützt: Eine Verwässerung findet nur statt, wenn wirklich das Stammkapital durch den neuen Geldgeber oder eine weitere Crowdinvesting-Kampagne aufgestockt wurde und das zu einer Unternehmensbewertung, die mindestens die selbe Höhe hat wie nach dem ersten Crowdinvesting.

Berechnungen:

 
Textlich Rechnerisch
Investmentquote Normal Mit Early-Bird-Bonus
Investmenthöhe dividiert durch Post-Money ist gleich die Investmentquote. Early-Bird-Investoren können dieses Ergebnis mit 1,1 multiplizieren und erhalten ihre höhere Investmentquote. Investmenthöhe : Post-Money-Bewertung

_________________

= Investmentquote

Investmenthöhe : Post-Money-Bewertung =

Standardinvestmentquote * 1,1

___________________

= Investmentquote mit Early-Bird

Ertragsunabhängiger Bonuszins (Basisverzinsung 1 Prozent)
Investmenthöhe multipliziert mit 0,01 multipliziert mit der Anzahl der Vertragsjahre ist gleich der ertragsunabhängige Bonuszins. Investmenthöhe * 0,01 * Vertragsjahre

_________________

= Ertragsunabhängiger Basiszins

Gewinnabhängiger Bonuszins
Investmentquote multipliziert mit dem korrigierten Jahresüberschuss ist gleich gewinnabhängiger Bonuszins Investmentquote * Jahresüberschuss

_________________

= Gewinnabhängiger Bonuszins

Bonuszins bei Kündigung Mit EBIT berechnet Mit Umsatz berechnet
EBIT multipliziert mit seinem Multiple sowie der Umsatz mal entsprechenden Multiple werden berechnet. Der höhere Wert wird mit der Investmentquote multipliziert und ergibt die Erfolgsgröße. Erfolgsgröße minus Investmentbetrag ist gleich Bonuszins bei Kündigung. Ist der Wert negativ, wird kein Bonuszins ausgezahlt. EBIT * Multiple ≥ Umsatz * Multiple

= Erfolgsgröße

 

Erfolgsgröße * Investmentquote – Investmenthöhe

_________________

= Bonuszins bei Kündigung

Umsatz * Multiple ≥ EBIT * Multiple

= Erfolgsgröße

 

Erfolgsgröße * Investmentquote – Investmenthöhe

_________________

= Bonuszins bei Kündigung

Bonuszins bei Exit
Der Exiterlös, sprich die Verkaufssumme des Unternehmens, wird mit der Investmentquote multipliziert. Das Produkt subtrahiert um die Investmenthöhe ergibt den Bonuszins. Bei der Rückzahlung des Darlehens im Falle eines Exits wird der berechnete Bonuszins plus das Investment zurückgezahlt. Exiterlös * Investmentquote – Investmenthöhe

_________________

= Bonuszins nach Exit

Verwässerung
Die alte Investmentquote multipliziert mit dem Quotienten aus der Division des aktuellen Stammkapitals dividiert um das Stammkapital nach der Anschlussfinanzierung Investmentquote *(Pre-Money : Post-Money)

_________________

= neue Investmentquote

Gesamtrückzahlung  Fälligkeit
Im Laufe des Investmentzyklus (Beginn bis Ende) erhält der Investor seine Investmenthöhe addiert mit der Basisverzinsung addiert mit gewinnabhängigen Bonuszins addiert mit Bonuszins nach Exit oder Kündigung zurück. Investmenthöhe + Basiszins + gewinnabhängiger Bonuszins + Bonuszins nach Exit oder Kündigung

_________________

= Gesamtrückzahlung

Jährlich:

  • gewinnabhängiger Bonuszins

Endfällig:

  • Basiszins (1 %)
  • Investmenthöhe
  • Bonuszins nach Kündigung/Exit

* Fiktives Startup – Produktidee entnommen aus dem Film „Das fünfte Element“

2 Comments

  1. Langlist
    30. August 2017

    was mir fehlt ist, wenn das Unternehmen 1 Jahr vor Exit kündigt, der Investor gleichzeitig keine Bonuszinsen nach Ebit- oder Umsatzmultiple ausgezahlt bekommt und sich dann grün und blau ärgert, dass er bei einer Kündigung, egal von welcher Seite, nicht am Unternehmenswert partizipiert. Das ist eine sträflich vernachlässigte Lücke im Seedmatch-Vertrag. Bsp. bei Kündigung ist der Unternehmenswert bereits auf 20 Mio. durch Folgefinanzierungen gestiegen, das Unternehmen kurz vor dem Durchbruch, was Umsatz und Ebit angeht, aber leider die Multiples noch unter dem Wert des ursprünglichen Niveaus von 2 Mio. (Verwässerung mal ausser Acht gelassen). Hier muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden, da der Unternehmenswert, wie auch zum Einstiegszeitpunkt, die Ebit- bzw. Umsatzmultiples bei weitem übertrifft. D.h. bei Kündigung wird ein anderer Maßstab angesetzt, als zum Einstiegszeitpunkt. Denn nach der Seedmatch-Vertragslogik sollte auch zum Einstieg ein Umsatz- bzw. Ebit Multiple zur Unternehmensbewertung herangezogen werden. Alternativ bei Kündigung eben Beteiligung an der Unternehmenswertsteigerung (auch Seedmatch würde davon profitieren)

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    1. Ines Becker
      31. August 2017

      Hallo Langlist,

      vielen Dank für Deine Nachricht. Leider kann niemand einen Exit voraussehen, weder Investor noch Startup. Hätte in unserem Fall Peter vom kommenden Exit gewusst, hätte er sich sicherlich anders entschieden und nicht gekündigt.
      Wie der Artikel zeigt, ist für unsere Investoren die Kündigung ihres Investments auch eine strategische Entscheidung.

      Deine Anregungen, welche Bemessungsgrundlage wann ausschlaggebend sein sollte, nehme ich gerne in die Weiterentwicklung der Verträge mit auf.

      Herzlichst,
      Ines

      Antworten

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