Wenn Paragrafen die Fantasie beflügeln: Neues Recht lässt neue Geschäftsmodelle wachsen

Alle erfolgreichen Unternehmen haben ein gemeinsames Charakteristikum: ihren Innovationsgeist. Innovative Unternehmen sind in der Lage, nicht nur Geschäftsmodelle zu adaptieren und Kundenbedürfnisse mit Verbesserungen bestehender Produkte zu befriedigen, sondern gänzlich neue Lösungen zu erfinden. Das galt bereits zu Zeiten des Automobilpioniers Henry Ford, der mit seinem berühmten Zitat „Besorgt mir Ingenieure, die noch nicht gelernt haben, was nicht geht!” die Bedeutung von uneingeschränkter Kreativität und Fantasie für die Produktentwicklung aufzeigte. Mit der Digitalisierung sind Veränderungsprozesse seitdem weiter beschleunigt worden, die Anzahl der Einflussfaktoren auf Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle ist stark gewachsen. Innovationstreiber sind jedoch nicht nur neue technische Möglichkeiten oder sich wandelnde Kundenbedürfnisse, sondern auch rechtliche Änderungen.

Allein im Jahr 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag 130 Gesetze – zusammen mit Staatsverträgen, Gerichtsurteilen und anderen rechtlich relevanten Entwicklungen bieten sie reichlich Potenzial, bestehende Märkte zu verändern oder gänzlich neue Märkte zu erschaffen. Wer dieses Potenzial frühzeitig erkennt und zum First Mover wird, hat exzellente Chancen, sich relevante Marktanteile zu sichern, bevor die Konkurrenz auf den Plan tritt.

Bestellerprinzip verändert den Markt für Immobilienmakler

Nach diesem Prinzip gelang es etwa dem über Seedmatch gefundeten Unternehmen moovin, sich als digitaler Service für Immobilienvermarktung und -vermittlung deutschlandweit zu etablieren. Die Grundlage dafür bildete die Neuregelung der Provision für Immobilienmakler nach dem Bestellerprinzip. Während Vermieter bisher häufig die Wohnungssuchenden für Maklerkosten aufkommen ließen, muss seitdem derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat. Das zieht Mehrkosten oder aber einen hohen Verwaltungsaufwand für jene Eigentümer nach sich, die sich seitdem selbst um die an den Makler ausgelagerten Aufgaben kümmern. In diese Lücke stößt der Service von moovin, der durch einen hohen Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad Makler-Services deutlich günstiger anbieten kann. Die Einführung des Bestellerprinzips bildete nicht nur einen starken Wachstumstreiber für das Geschäftsmodell des Startups, sondern hat gleichzeitig den Umsatz klassischer Maklerdienstleistungen mit niedrigem Automatisierungsgrad um mehr als 50 Prozent einbrechen lassen.

Lotto erobert das Internet

Auch wenn in stark regulierten Märkten Beschränkungen gelockert werden, eröffnet das neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. Das zeigt das Beispiel unseres Fundings Lottohelden, das von der Liberalisierung des Glücksspielmarkts in Deutschland profitierte. Lange Zeit herrschte für klassische Glücksspiele wie das beliebte Lotto 6 aus 49 ein Online-Verbot, zudem unterlagen die Anbieter umfangreichen Werbebeschränkungen. Mittlerweile wurden diese Regelungen zwar gelockert, dennoch gibt es nur wenige privatwirtschaftliche Anbieter, die alle notwendigen Konzessionen erhalten haben, um Lottospielen online anbieten zu können. Aufgrund der gegenüber den stationären Lotto-Annahmestellen günstigeren Preise und zusätzlicher Services konnte sich Lottohelden schnell eine relevante Userbase erschließen. Die Marge dürfte künftig weiter wachsen, wenn mit der Regionalisierung der Spieleinsätze eine weitere Beschränkung aufgehoben wird und dadurch die Verhandlungsmacht der Online-Anbieter gegenüber den regionalen Lottogesellschaften gestärkt wird.

E-Health – der nächste Mega-Markt steht in den Startlöchern

Neben dem Glücksspielsektor zeichnen sich auch in anderen bisher stark regulierten Branchen mit niedrigem Digitalisierungsgrad Veränderungen ab. Dazu gehören etwa die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, wo das Provisionsabgabeverbot weiter in der Diskussion steht, aber auch der medizinische Sektor. Aufgrund des Fernbehandlungsverbots sowie des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient finden Beratung und Behandlung bisher noch überwiegend persönlich vor Ort in der Praxis statt. Einzelne Anbieter wie etwa das Deutsche Institut für Telemedizin und Gesundheitsförderung (DITG) bieten bereits Konsultationen im Rahmen von Gesundheitsprogrammen online an, müssen dafür aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch mit Arztpraxen kooperieren, in denen die Patienten regelmäßig vor Ort betreut werden. Doch nicht nur die Patienten, sondern auch viele Ärzte sind inzwischen offener für die Vorteile der Telemedizin, so dass auf dem nächsten Ärztekongress im Mai 2018 eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots erfolgen könnte. Dadurch würde es möglich, den Markt für E-Health, der in Europa bis zum Jahr 2020 auf ein Volumen von 33 Milliarden Euro geschätzt wird, zu erschließen.
Wir bleiben gespannt – sowohl auf diese Entwicklungen als auch darauf, welcher Markt der nächste ist, der sich durch die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen wandeln wird…

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